FAQs

Häufig gestellte Fragen

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Was ist drüberbau?

drüberbau ist ein System zur Überbauung von bereits versiegelten Flächen. Es besteht aus vorgefertigten Elementen in Holz-System-Bauweise. drüberbau ist nutzungsoffen, seriell und rückbaubar und kann somit auf unterschiedlichsten Standorten realisiert werden.

Welche Nutzungen sind möglich?

drüberbau ist von Grund auf nutzungsoffen konzipiert. Es sind unterschiedlichste Wohnnutzen ebenso möglich wie Büros und gewerbliche Nutzungen. Auch öffentliche Einrichtungen sind je nach rechtlichen Rahmenbedingungen realisierbar.

Wo kann drüberbau realisiert werden?

drüberbau kann an unterschiedlichsten Standorten realisiert werden. Derzeit fokussieren wir uns auf Österreich und Deutschland. Die Fläche des Grundstücks beziehungsweise der Liegenschaft sollte zumindest 2000m2 betragen und eine entsprechende Widmung vorhanden sein. Als unverbindliche Ersteinschätzung haben wir den Liegenschaftscheck entwickelt.

Welche Flächen kommen dafür infrage?

Wir überbauen Parkplätze von Unternehmen, Handelsbetrieben und Stellplätze von öffentlichen Einrichtungen.

Wie wird drüberbau realisiert?

drüberbau entwickelt für Unternehmen, die selbst Raumbedarf haben (Eigennutzung), für private und institutionelle Investor:innen und im Baurecht.

Was ist das Baurecht?

Das Baurecht ist ein zeitlich befristetes Recht, auf einem Grundstück eine Immobilie zu errichten und zu bewirtschaften. Als Gegenleistung für die Einräumung des Baurechts auf einer Liegenschaft bekommt der Eigentümer einen Baurechtszins vom Bauberechtigten.

Rechtsgrundlage für das Baurecht ist das Baurechtsgesetz (BauRG). Darin geregelt ist unter anderem eine Laufzeit zwischen 10 und 100 Jahren.

Was bedeutet das Baurecht für mich als Eigentümer:in?

Als Eigentümer:in können Sie die Liegenschaft belasten, veräußern, verschenken oder vererben – lediglich die Variante Eigennutzung als mögliche Grundstücksnutzung entfällt. Für das Baurecht wird ein Baurechtsvertrag zwischen Eigentümer:innen und den Bauberechtigten abgeschlossen und im Grundbuch verbrieft.

Welche Rechte bleiben mir als Eigentümer:in?

Bei der Entwicklung von drüberbau im Baurecht bleiben Sie Eigentümer:in der Liegenschaft. Gegen Zahlung eines Baurechtszinses (jährlich oder monatlich) erhält die drüberbau GmbH ein zeitlich (zwischen 10 und 100 Jahren) befristetes Recht zur Überbauung. Der Baurechtszins ist über den Verbraucherpreisindex indexiert und ist ein arbeitsfreies, fixes und regelmäßiges Einkommen aus Ihrer Liegenschaft. Das Risiko der Entwicklung, des Baus sowie der Verwertung und sämtliche Aufwände trägt dabei die drüberbau GmbH.

Wer bezahlt mir als Eigentümer:in den Baurechtszins?

Mit der Erteilung der behördlichen Genehmigung kann der Baurechtsvertrag unterzeichnet und ins Grundbuch eingetragen werden. Sobald der Grundbuchsakt abgeschlossen ist, beginnt der Baurechtszins zu laufen. Während der Errichtungsphase wird der Baurechtszins von der drüberbau gmbh bezahlt. Nach Fertigstellung und Übergabe wird der Baurechtszins von der Hausverwaltung an Sie abgeführt. Sie haben also keinen Kontakt zu den jeweiligen Nutzer:innen und bekommen den Baurechtszins garantiert in voller Höhe, da der Baurechtszins (ähnlich wie anteilige Betriebskosten) von allen getragen werden. Zudem erfolgt die Zahlung des Baurechtszinses prioritär, also vor Betriebskosten, Gemeindeabgaben u.ä.

Welche Sicherheiten habe ich als Eigentümer:in?

Als zusätzliche Sicherstellung erhalten Sie als Eigentümer:in eine Kaution in Höhe von zwei Jahrespachten. Diese ist nach Ablauf des Baurechts verzinst zu retournieren. Sollte es wider Erwarten nicht zur jährlichen oder monatlichen Zahlung des Baurechtszinses kommen, so steht diese Kaution zur Verfügung, wobei diese selbstverständlich von den Schuldner:innen wieder aufzufüllen ist. Somit kann der Bauzins ohne wirtschaftlichen Schaden für die Eigentümer:innen der Liegenschaft über zwei volle Jahre bedient werden. Sollte auch anch Ablauf der zwei Jahre – also wenn die Kaution aufgebraucht wurde – der Baurechtszins noch immer nicht bezahlt werden, so geht das Gebäude in Ihr Eigentum über. Dies ist auch im Baurechtsvertrag geregelt.

Wer trägt die Kosten?

Die mit der Vertragserrichtung verbundenen Kosten trägt die drüberbau GmbH. Selbstverständlich übernimmt diese auch alle mit der Errichtung und Bewirtschaftung verbundenen Aufwände.

Was passiert nach Ablauf des Baurechts?

Nach Ablauf des vertraglich fixierten Zeitraums für das Baurecht – gesetzlich zwischen 10 und 100 Jahren – stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. 

  • Das Baurecht kann im Einvernehmen zwischen Baurechtsgeber:in und Baurechtsnehmer:in verlängert werden.
  • Das Gebäude kann gegen Ablöse vom Baurechtsgeber übernommen werden . Ist vertraglich nichts anderes vereinbart, so beträgt die Ablöse 25% des Bauwerts zum Zeitpunkt des Ablaufs.
  • drüberbau ist rückbaubar, somit können Objekte nach Ablauf des Baurechts auch demontiert werden und die Liegenschaft von drüberbau bestandsfrei zurückgegeben werden.

Wer steht hinter drüberbau?

drüberbau ist ein Joint-Venture der indigo development holding, weissenseer holz-system-bau und wert.bau.

drüberbau schafft den Raum der Zukunft: Seriell, rückbaubar und nutzungsoffen.

für Unternehmen und private Eigentümer:innen

drüberbau macht mehr aus Ihrem Grundstück. Wir entwickeln zusätzlichen Raum für Unternehmen und Private als Eigennutzer oder realisieren im Baurecht.

für Investor:innen

drüberbau entwickelt wert- und nachhaltige Immobilien in Innenlagen – bestens angebunden, flexibel nutzbar und mit attraktiven Renditen durch maximale Kosteneffizienz.

für Gemeinden und Städte

drüberbau ist ein starker Impuls für Nachverdichtung und Innenwachstum. Unser System ermöglicht untschiedlichste Nutzungen: Von leistbarem Wohnraum für Jung und Alt bis zum Ärztezentrum und Kindergarten.